Verkehrs­strafrecht

Anders als geringfügige Vergehen, die durch die Zahlung von Verwarnungs- oder Bußgeldern ausgeglichen werden können, werden schwerwiegende Verstöße im Verkehrsstrafrecht mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet. Dabei wird in der Regel angenommen, dass die begangenen Handlungen nicht wie bei Ordnungswidrigkeiten aufgrund von Fahrlässigkeit zustande kommen, sondern tendenziell bewusst ausgeübt werden und daher als Straftaten zu werten sind. Aufgrund der meist größeren Gefährdung Anderer werden solche Delikte im Straßenverkehr entsprechend härter bestraft.

Zu den häufigsten Verkehrsstraftaten zählen

  • Fahren im Vollrausch (Drogen und Alkohol)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • unterlassene Hilfeleistung
  • fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Fahren ohne Versicherungsschutz
  • Nötigung (z.B. Ausbremsen oder Drängeln)
  • Kennzeichenmissbrauch (Unkenntlichmachung, Benutzen eines falschen Kennzeichens o. Ä.)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (grob rücksichtsloses und verkehrswidriges Fahren – hierzu zählen unter anderem das Wenden oder Rückwärtsfahren auf Schnellstraßen und Autobahnen sowie die Missachtung von Vorfahrtsregeln)

Bei einer Straftat im Verkehrsstrafrecht kommt es immer zu einem Gerichtsverfahren. Im Gegensatz zu Bußgeldern ist das Strafmaß hier nicht festgelegt. Jede Tat wird individuell durch das Gericht beurteilt. Dabei spielen die jeweiligen Umstände des Tathergangs bei der Urteilsfindung eine entscheidende Rolle.
Im Verkehrsstrafrecht sind sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen möglich. Der Entzug der Fahrerlaubnis folgt meist bei Fahren im Vollrausch, Gefährdung des Straßenverkehrs und dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Die Unfallflucht kann auch mit einem Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ein Fahrverbot erfolgt bei Nötigung, fahrlässiger Tötung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Bei Fahranfängern wird zusätzlich oftmals die Probezeit verlängert.

Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person eines Verkehrsdelikts beschuldigt wird, sollten Sie nicht zögern und schnellstmöglich einen fachkundigen Anwalt beauftragen. Da das Strafmaß unter Umständen sehr hoch ausfallen kann, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Handeln und mögliche Hintergründe dafür bestmöglich berücksichtigt werden.
Auch wenn Sie als Opfer von einer Verkehrsstraftat betroffen sind, profitieren Sie durch eine anwaltliche Beratung und Vertretung. So wird gewährleistet, dass Ihr Schaden sowohl auf sachlicher als auch persönlicher Ebene angemessen entschädigt wird.
Als Anwältin für Verkehrsstrafrecht bringe ich langjährige Erfahrung auf beiden Seiten mit und setze mich in jedem Fall für ein gerechtes Urteil ein.

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