Ordnungs­widrig­keiten

Um ein respektvolles gesellschaftliches Miteinander und den Schutz aller daran Beteiligten sicherzustellen, gibt es Vorschriften, die als Grundlage für das persönliche Handeln dienen. Während Straftaten schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben darstellen, bezeichnet man eine grundsätzlich weniger gravierende Missachtung der Regeln als Ordnungswidrigkeit.

Ordnungswidrigkeiten unterscheiden sich von Straftaten also insbesondere durch die Schwere der Folgen, die sich für Andere ergeben. Aus diesem Grund werden sie in der Regel durch Verwarnungs- oder Bußgelder geahndet und erfordern im Gegensatz zu Straftaten normalerweise kein Gerichtsverfahren. Da Ordnungswidrigkeiten oft aus Fahrlässigkeit statt mutwilliger Absicht begangen werden, ist eine entsprechende Geldbuße nicht als Strafe anzusehen, sondern vielmehr als Denkzettel oder eine Art Weckruf, damit die Tat kein weiteres Mal verübt wird.

Verstöße in Form von Ordnungswidrigkeiten können in allen Bereichen des Lebens erfolgen und die möglichen Konsequenzen werden vor allem durch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) geregelt.

Die häufigsten Ordnungswidrigkeiten ergeben sich im Straßenverkehr. Diese werden auch als Verkehrsordnungswidrigkeiten bezeichnet. Hierzu zählen u.a. Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu geringer Sicherheitsabstand, Handy am Steuer, falsches Parken/Halten oder aber Mängel am Fahrzeug.

Je nach Schwere des Vergehens wird eine Ordnungswidrigkeit entweder mit einer Verwarnung (und optional einem Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro) oder durch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens geahndet. Dies erfolgt grundsätzlich erst ab einem Betrag von 60 Euro. In der Regel ist die genaue Bemessung einer Geldbuße durch behördliche Bußgeldkataloge definiert. Dabei liegen Bußgelder normalerweise zwischen 60 und 1.000 Euro. In Ausnahmefällen kann der zu zahlende Betrag jedoch auch deutlich höher ausfallen.

In den meisten Fällen lässt sich eine begangene Ordnungswidrigkeit durch Einsicht und Zahlung der Geldbuße schnell aus der Welt schaffen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Sie die Verwarnung oder den Bußgeldbescheid als nicht gerechtfertigt empfinden und daher Einspruch einlegen möchten. Sind die Hintergründe nicht klar belegbar oder bestehen Zweifel an der Sachlage, empfehle ich Ihnen sich Unterstützung durch eine anwaltliche Beratung zu holen.

Als Anwältin bin ich mit den rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bestens vertraut und kann Sie dank meiner langjährigen Erfahrung fachkundig beraten.
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