Sozialrecht

Das Sozialrecht dient dazu, die soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit zu gewährleisten. Es soll jedem Bürger ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen und insbesondere Unterstützung für Menschen sicherstellen, die aufgrund schwerer Belastungen nicht eigenständig in der Lage sind dafür Sorge zu tragen.

Das Sozialgesetzbuch (SGB) umfasst daher vor allem Regelungen, die entsprechende Ansprüche eines Bürgers gegenüber dem Staat betreffen. Hierzu zählen beispielsweise die Absicherung gegen soziale Risiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit und Altersarmut. Viele dieser Risiken werden durch die Sozialversicherung geregelt, zu der die Kranken- und Pflegeversicherung, die Rentenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung gehören.
Darüber hinaus besteht gemäß dem Fürsorgeprinzip auch Anspruch auf Leistungen, die nicht abhängig von im Vorfeld geleisteten Beiträgen sind. Beispiele hierfür sind

  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Arbeitsförderung
  • Kindergeld und Leistungen gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Rechte und Leistungen gemäß Schwerbehindertenrecht
  • Ansprüche, die sich aus dem Grad der Behinderung (GdB) ergeben
  • Leistungen gemäß dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade)
  • Opferentschädigung

Als Rechtsanwältin vertrete ich Sie gern in allen Belangen des Sozialrechts und des Opferschutzrechts. Ich habe den Fachanwaltskurs für Sozialrecht erfolgreich absolviert und kann daher in diesem Bereich auf fundierte Kenntnisse sowie umfassende praktische Erfahrung zurückgreifen. Zudem unterstütze ich die Sozialleistungsträger bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und stehe diesen auch bei Verhandlungen über Pflegesätze und sonstigen Organisations- und Finanzierungsfragen beratend zur Seite.

In außergerichtlichen Angelegenheiten des Sozialrechts zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung möglicherweise aus Kulanz eine anwaltliche Beratung. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Bitte klären Sie dies daher vorab mit Ihrer Versicherung!

Im Gegensatz dazu werden die Kosten für die Durchführung eines Verfahrens (Klage) vor dem Sozialgericht in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann für eine Vertretung vor Gericht ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden.

Sollten Sie über geringes Einkommen verfügen, besteht für Sie unter Umständen die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Dieser regelt im Vorfeld die staatliche Kostenübernahme. Bitte informieren Sie sich zum genauen Ablauf bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht.

Hinweis:
Sollten Sie aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage sein, Termine in meiner Kanzlei in Dinslaken wahrzunehmen, besteht auch die Möglichkeit, individuelle Hausbesuche zu vereinbaren!

Haben Sie Fragen zu einem Bereich des Sozialrechts oder brauchen Sie anwaltliche Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte?
Dann kontaktieren Sie mich gern telefonisch oder über das Kontaktformular.