Wer gegen die Sicherheit und öffentliche Ordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrigkeiten stellen im Gegensatz zu Straftaten weniger schwerwiegende Rechtsverstöße dar und werden in der Regel durch sogenannte Bußgelder geahndet. Man spricht in diesem Zusammenhang daher von Bußgeldangelegenheiten.
Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bestraft werden, können aus den verschiedensten Bereichen stammen. Von Lärmbelästigung über Tierschutz bis hin zu Verstößen gegen die Schulpflicht regeln unterschiedliche Bußgeldkataloge die Höhe der jeweiligen Geldbuße. Diese liegt in der Regel zwischen 60 und 1.000 Euro, in Ausnahmefällen sind jedoch auch deutlich höhere Beträge möglich. Geringfügigen Ordnungswidrigkeiten folgt gewöhnlich nur ein sogenanntes Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro.
Der wohl bekannteste Bußgeldkatalog in Deutschland ist der des Straßenverkehrsrechts. Er beschreibt unter anderem die Konsequenzen aus Verstößen wie
- Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit,
- Abstandsunterschreitung,
- Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt,
- Überfahren einer roten Ampel,
- unerlaubtes Überholen,
- unerlaubtes Parken,
- Trunkenheit am Steuer und
- Fahren unter Drogeneinfluss.
Neben Geldbußen beinhaltet dieser Bußgeldkatalog auch das Flensburger Punktesystem, das Einträge in das Fahreignungsregister regelt. Seit der letzten großen Reform im Jahr 2014 sieht das System Punkteeintragungen ab einem Bußgeld von 60 Euro vor. In Abhängigkeit von der Schwere des Vergehens können Verstöße entweder mit 1, 2 oder 3 Punkten geahndet werden. Die maximale Gesamtanzahl liegt bei 8 Punkten. Dabei gilt für das gesamte Punktekonto eine Unterteilung in drei Stufen:
Vormerkung (1-3 Punkte)
Ermahnung (4-5 Punkte)
Verwarnung (6-7 Punkte)
Bei 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
Die aufgrund von Verkehrsverstößen gesammelten Punkte verjähren individuell. Die Verjährung tritt dabei frühestens nach 2 Jahren und 6 Monaten (für Fälle mit 1 Punkt) in Kraft und kann bei Verkehrsstraftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis (Fälle mit 3 Punkten) bis zu 10 Jahre dauern.
Um das Risiko eines Führerscheinentzugs abzuwenden und die eigene Punktanzahl zu verringern, besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Wer maximal 5 Punkte auf seinem Konto verbucht hat, kann durch eine Teilnahme seine Fähigkeit zum verantwortungsbewussten Fahren im Straßenverkehr zeigen und damit einen Punkt abbauen. Dies ist innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren allerdings nur ein Mal möglich.
Weitere Informationen und detaillierte Fallbeispiele sowie einen Bußgeldrechner finden Sie auch auf dem Portal bussgeldkatalog.org.
Gerade bei Bußgeldangelegenheiten im Straßenverkehrsrecht kann es sinnvoll sein, einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen. Manchmal ist die Schuldfrage vielleicht nicht eindeutig geklärt. Auch kann beispielsweise ein Fehler in der Funktionalität von Geschwindigkeitsmessgeräten vorliegen, der zu einem falschen Ergebnis geführt hat. Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit und Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheids hegen, können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch einlegen und eine Akteneinsicht beantragen. Je nach individueller Sachlage kann es im weiteren Verlauf zu einer Prüfung durch die Staatsanwaltschaft sowie zu einem gerichtlichen Verfahren kommen.
Diesen Weg müssen Sie nicht allein gehen. Ich unterstütze Sie gern als erfahrene Rechtsanwältin für Verkehrsrecht und verhelfe Ihnen zu einer fairen Rechtsprechung!
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