Straf­verteidiger

Wer eine Straftat begeht, kann dafür viele verschiedene Gründe haben. Diese Gründe sind nicht immer auf den ersten Blick erkennbar und für Außenstehende auch oft nicht leicht nachzuvollziehen. Manchmal führen jedoch scheinbar ausweglose Situationen zu vollkommen irrationalen Handlungen, die unter anderen Umständen gar nicht denkbar gewesen wären. Gerade deshalb ist es wichtig die Hintergründe einer Tat sorgfältig zu untersuchen, bevor ein abschließendes Urteil gefällt wird.

Unabhängig von den persönlichen Beweggründen und dem konkreten Tatvorwurf hat jeder Beschuldigte das Recht auf ein faires und unvoreingenommenes Strafverfahren. Aus diesem Grund wird in vielen Fällen des Strafrechts eine notwendige Verteidigung (Pflichtverteidigung) beigeordnet. Diese stellt sicher, dass dem Beschuldigten auf jeden Fall ein rechtlicher Beistand zur Seite steht.
Auch ohne Pflichtverteidigung hat grundsätzlich jeder Beschuldigte das Recht, bis zu drei anwaltliche Vertreter einzubeziehen (vgl. §137 StPO). Einen Rechtsanwalt, der einem Beschuldigten in einem Strafverfahren beisteht, bezeichnet man als Strafverteidiger.

Je nach Tatbestand versucht ein Strafverteidiger in der Regel eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch zu erwirken. Sollte dies aufgrund der Beweislage nicht möglich sein, ist sein Ziel die Abmilderung des Strafmaßes. Dies kann beispielsweise durch Zahlung einer Geldstrafe, Aussetzen der Strafe auf Bewährung oder Antritt der Strafe im offenen Vollzug geschehen. Bei Bedarf wird sich ein Verteidiger auch für die Unterbringung seines Mandanten in einer Entziehungsanstalt einsetzen.

Ein Strafverteidiger sollte aufgrund der großen Verantwortung und weitreichenden Konsequenzen eines gerichtlichen Urteils möglichst auf den Bereich Strafrecht spezialisiert und durch regelmäßige Fort-und Weiterbildungen immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sein. Neben der fachlichen Qualifikation spielt bei der Wahl eines Strafverteidigers insbesondere auch Vertrauen eine wichtige Rolle. Um eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln zu können, muss zwischen Anwalt und Mandant ein offener und ehrlicher Austausch gewährleistet sein.
Als Strafverteidigerin bespreche ich sämtliche Chancen und Risiken Ihres persönlichen Falls ausführlich mit Ihnen und bereite Sie bestmöglich auf das Verfahren und seinen möglichen Ausgang vor. Sie können sich auf meinen unbeschränkten Einsatz verlassen.

Sollten Sie einer Straftat beschuldigt werden, machen Sie am besten sofort Gebrauch von Ihrem Aussageverweigerungsrecht und kontaktieren Sie unverzüglich einen Anwalt oder eine Anwältin Ihres Vertrauens!
Rasches Handeln ist in diesem Fall wichtig, da Konsequenzen wie Untersuchungshaft, Entzug der Fahrerlaubnis oder Ähnliches unter Umständen mit sofortiger Wirkung in Kraft treten.

Nehmen Sie schnell und einfach Kontakt zu mir auf!