Ehevertrag

Der Abschluss eines Ehevertrags klingt zunächst unromantisch und berechnend, denn welches Paar möchte sich in glücklichen Zeiten schon mit dem möglichen Ende seiner Ehe beschäftigen?
Dennoch gibt es gute Gründe, sich dem Thema von einer etwas pragmatischeren Seite her zu nähern und sich insbesondere mit den rechtlichen Konsequenzen einer Ehe ohne Vertrag zu beschäftigen. Zu den wichtigsten Aspekten, die durch einen Ehevertrag geregelt werden können, zählen

  • der Güterstand während der Ehe,
  • der Anspruch auf Unterhalt sowie
  • die Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich.

Wird bei einer Eheschließung keine abweichende Vereinbarung getroffen, gilt automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das im Laufe einer Ehe erwirtschaftete Einkommen beider Partner im Falle einer Scheidung jeweils zur Hälfte aufgeteilt wird. Dabei ist es unerheblich, ob der persönliche Einkommenszuwachs der Ehepartner gleich hoch ausgefallen ist oder ob einer der Ehepartner beispielsweise aufgrund eines deutlich höheren Gehalts ein größeres Vermögen aufgebaut hat als der andere. Weitere Details hierzu finden Sie auch im Abschnitt Zugewinn.

Immer häufiger ergeben sich jedoch Situationen, in denen Paare sich gegen die Zugewinngemeinschaft entscheiden. In diesem Fall können sie durch Abschluss eines Ehevertrags vom gesetzlichen Standard abweichen und stattdessen die sogenannte Gütertrennung vereinbaren. Eine Gütertrennung sorgt dafür, dass auch das während einer Ehe erwirtschaftete Einkommen jeweils im alleinigen Besitz des Ehepartners verbleibt, der es erzielt hat. Demnach findet auch bei einer Scheidung kein Zugewinnausgleich statt.

Wann ist die Vereinbarung einer Gütertrennung also sinnvoll?

Häufig findet die Gütertrennung dann Anwendung, wenn einer der Ehepartner selbstständig als Unternehmer tätig ist. Damit soll sichergestellt werden, dass das Unternehmen nach einer Scheidung nicht als Vermögensbestandteil gewertet wird und so im Rahmen des Zugewinnausgleichs womöglich in seiner Existenz bedroht wäre. Darüber hinaus entscheiden sich aber auch kinderlose Paare oder Paare, bei denen große Unterschiede hinsichtlich des zu erwartenden Einkommens absehbar sind, immer häufiger aus persönlichen Gründen für diesen Güterstand.

Als weiterer Bestandteil eines Ehevertrags werden oft individuelle Regelungen zum nachehelichen Unterhalt getroffen. Dieser kann durch Zustimmung beider Ehepartner in seinem Umfang und seiner Dauer begrenzt oder sogar gänzlich ausgeschlossen werden. Details und Ausnahmen hierzu finden Sie auch im Abschnitt Geschiedenenunterhalt.

Auch abweichende Vereinbarungen zum Ausgleich von erworbenen Rentenanwartschaften, dem sogenannten Versorgungsausgleich, sind regelmäßig Teil von Eheverträgen. Dabei ist zu beachten, dass derartige Vereinbarungen zusätzlich der Prüfung und Zustimmung durch das zuständige Familiengericht unterliegen.

Ein Ehevertrag kann grundsätzlich sowohl vor als auch während der Ehe geschlossen werden. Außerdem ist es möglich, im beiderseitigen Einvernehmen Änderungen an einem bestehenden Vertrag vorzunehmen. In jedem Fall muss ein Ehevertrag jedoch notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein.

Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen, die sich durch den Abschluss eines Ehevertrags ergeben können, empfehle ich beiden Ehepartnern unbedingt eine voneinander unabhängige Beratung durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei. Ich stehe Ihnen hierfür gern als erfahrene Ansprechpartnerin zur Verfügung und unterstütze Sie bei der Erstellung eines fairen und rechtskräftigen Ehevertrags.

Vereinbaren Sie schnell und einfach einen persönlichen Beratungstermin!
Senden Sie mir Ihre Anfrage gern über das Kontaktformular oder rufen Sie mich an.