Es gibt viele Gründe für das Ende einer partnerschaftlichen Beziehung. Neben der persönlichen, emotionalen Belastung stellt sich insbesondere für verheiratete Paare dann zusätzlich die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen. In den meisten Fällen geht die Trennung mit dem Wunsch einher, sich scheiden zu lassen. Eine Ehe wird jedoch grundsätzlich auf Lebenszeit geschlossen (vgl. § 1353 BGB). Das bedeutet, dass sie nicht einseitig von einem der Ehegatten aufgelöst werden kann, sondern durch einen richterlichen Beschluss im Rahmen eines offiziellen Scheidungsverfahrens beendet werden muss. Eine Scheidung erfolgt also immer vor Gericht, auch wenn sie im gegenseitigen Einvernehmen der Beteiligten geschieht.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Scheidung erfüllt sein?

Damit eine Ehe geschieden werden kann, muss sie offiziell als gescheitert anerkannt werden (vgl. § 1565 Absatz 1 Satz 1 BGB). Als gescheitert gilt eine Ehe dann, wenn keine Lebensgemeinschaft mehr zwischen den Ehepartnern besteht und sich dieser Umstand auch nicht ändern wird. Man bezeichnet die Ehe dann als zerrüttet. Als Nachweis für die Zerrüttung einer Ehe dient unter anderem das sogenannte Trennungsjahr:

Bevor ein Antrag auf Scheidung eingereicht werden kann, muss das Ehepaar also mindestens 12 Monate lang getrennt leben.

Als getrennt lebend gelten die Ehepartner dann, wenn eine räumliche und wirtschaftliche Trennung eindeutig erkennbar ist. Dabei ist es durchaus möglich, zunächst weiterhin unter einem Dach zu wohnen, solange man beispielsweise getrennte Schlafzimmer hat und das alltägliche Leben unabhängig voneinander gestaltet wird. Während des Trennungsjahres besteht für den Ehepartner mit dem geringeren Einkommen unter Umständen ein Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Unter bestimmten Voraussetzungen (in sogenannten Härtefällen) kann auf das obligatorische Trennungsjahr verzichtet werden. Dies ist der Fall, wenn dem antragstellenden Ehepartner die Einhaltung des Trennungsjahres nicht zugemutet werden kann. Dabei müssen die unzumutbaren Umstände durch die Person des jeweils anderen Ehepartners hervorgerufen werden und auch durch die räumliche und wirtschaftliche Trennung nicht zu unterbinden sein. Alkoholismus oder Misshandlung können unter den gegebenen Umständen zu einer solchen Härtefallscheidung führen.

Ist die Vertretung durch einen Anwalt bei der Scheidung immer notwendig?

Ebenso wie die gerichtliche Auflösung einer Ehe durch Gesetze geregelt ist, gelten auch für den konkreten Ablauf des Scheidungsverfahrens gesetzliche Vorgaben. So besteht gemäß § 114 Absatz 1 FamFG für Ehegatten die Pflicht, sich durch einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten zu lassen. Dieser sogenannte Anwaltszwang bezieht sich allerdings nur auf die antragstellende Person, die die Scheidung einreicht. Der andere Ehepartner kann also theoretisch auf die Unterstützung eines eigenen anwaltlichen Beraters verzichten, sofern er oder sie der Scheidung ohne weitere Einwände zustimmen möchte. Falls allerdings Unstimmigkeiten beispielsweise hinsichtlich der Aufteilung gemeinsamen Eigentums bestehen oder Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden sollen, ist die Vertretung durch einen Anwalt auch für diesen Ehepartner erforderlich.

Wichtig:
Ein Scheidungsanwalt kann immer nur einen der beiden Ehegatten vertreten. Es ist daher grundsätzlich nicht möglich, sich einen Anwalt oder eine Anwältin zu teilen. Sollte die Scheidung allerdings einvernehmlich erfolgen, kann wie oben beschrieben auf eine zweite anwaltliche Vertretung verzichtet werden. In diesem Fall steht es den Ehepartnern frei, sich die Kosten für den Anwalt der antragstellenden Person im Nachgang zu teilen.

Welche Vorteile ergeben sich durch eine anwaltliche Vertretung bei der Scheidung?

Wenn ein gemeinsames Leben in zwei voneinander unabhängige Teile aufgespalten wird, ergeben sich daraus oft weitreichende Konsequenzen. In der Regel besteht gemeinsames Eigentum, angefangen bei der Wohnungseinrichtung über Fahrzeuge bis hin zum eigenen Haus. Insbesondere dann, wenn ein verheiratetes Paar auch gemeinsame Kinder hat, wirft eine Scheidung viele Fragen zur zukünftigen Lebensgestaltung auf. Oft haben sich durch die vorangegangene Trennungssituation im Alltag bereits neue Gewohnheiten und Einigungen ergeben, die vor der endgültigen Scheidung noch einmal sorgfältig überprüft werden sollten. Sofern keine notarielle Trennungsvereinbarung besteht, müssen im Rahmen des Scheidungsverfahrens viele zum Teil weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Zu den wichtigsten zu klärenden Punkten gehören

Ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht steht Ihnen beratend zur Seite und kann Ihnen aufgrund seiner Erfahrung und seines Fachwissens zusätzliche Optionen und Lösungswege aufzeigen. Damit stellen Sie sicher, dass alle für Sie relevanten Aspekte bei der Scheidung berücksichtigt werden und Sie alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen. Um Ihre Interessen während des Scheidungsverfahrens umfassend zu wahren, empfehle ich daher in jedem Fall eine eigene anwaltliche Vertretung.

Als Fachanwältin für Familienrecht unterstütze ich Sie gern dabei, eine faire und möglichst unkomplizierte Scheidung zu vollziehen, aus der Sie gestärkt hervorgehen.

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