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Langsam aber sicher neigen sich die Ferien und damit auch die Urlaubs-Hochsaison dem Ende zu. Doch leider kommt nicht jeder Urlauber zufrieden und erholt wieder nach Hause. Oftmals startet oder endet der Urlaub mit Ärgernissen wie Flug- oder Kofferverspätung. Manchmal kostet Sie dies als Urlauber nicht nur Nerven und Zeit, sondern auch Geld. In diesem Zusammenhang tauchen folglich einige Fragen auf.

Zu allererst: Ab wann steht mir bei Flugverspätung überhaupt eine Entschädigung zu? Seit 2005 gibt es für Passagiere in der EU eine Verordnung, die Entschädigungen regelt. Falls sie also trotz Buchung keinen Platz im Flugzeug erhalten, der Flug kurzfristig ausfällt oder aber mehr als 3 Stunden Verspätung hat, steht Ihnen in der Regel ein Entschädigung zu. Die Höhe der Entschädigung richtet sich hierbei nach der Flugstrecke.

Wie kommen Sie also nun zu Ihrer Entschädigung?
Zunächst sollten Sie im Falle einer Verspätung Geld von der jeweiligen Fluggesellschaft einfordern. Dabei kommt es jedoch leider nicht selten vor, dass die Fluggesellschaft entweder gar nicht erst antwortet oder aber behauptet, dass für Sie kein Anspruch auf Entschädigung bestünde.

Tatsächlich ist es leider so, dass Ihnen nicht in jedem Fall einer Verspätung Geld zusteht. Grundsätzlich ist es so, dass die Airlines bei Ausfällen oder Verspätungen, die sie selbst nicht beeinflussen können, kein Geld zahlen. Gründe für solche Ausfälle oder Verspätungen wären beispielsweise Schäden durch Vogelschlag, eine verzögerte Landeerlaubnis, aber auch ein Pilotenstreik.

Bei Teilflügen ist für die Klärung, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht zum Beispiel von entscheidender Bedeutung, ob Sie die Flüge separat voneinander gebucht haben oder nicht. Die Sachlage ist also von Fall zu Fall unterschiedlich und wird somit auch individuell bewertet.

Wichtig für Sie als Geschädigter einer Flugverspätung ist außerdem zu wissen, dass im Falle eines Rechtsstreits Ihre entstehenden Anwaltskosten ebenfalls von der Fluggesellschaft übernommen werden müssen.