Viele rechtliche Auseinandersetzungen müssen nicht zwangsläufig in einem Gerichtsverfahren enden. Stattdessen kann durch eine erfolgreiche Mediation oft eine außergerichtliche Einigung erreicht werden, die den Beteiligten nicht nur Kosten, sondern insbesondere auch kräftezehrende Termine vor Gericht erspart. Als ausgebildete Mediatorin unterstütze ich meine Mandanten seit über 7 Jahren bei der außergerichtlichen Konfliktlösung. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung kann ich sagen, dass das gemeinsam erzielte Ergebnis einer Mediation in den meisten Fällen zu einer höheren Zufriedenheit und Akzeptanz bei den Beteiligten führt als eine richterliche Entscheidung. Ich empfehle daher immer die Möglichkeit einer Mediation in Betracht zu ziehen, bevor ein Gerichtsverfahren eröffnet wird.

Was genau ist Mediation?

Der Begriff Mediation beschreibt ein strukturiertes Verfahren zu Lösung von zwischenmenschlichen Konflikten. Dabei werden die betroffenen Parteien durch einen oder mehrere unabhängige Mediatoren angeleitet, selbstständig eine Einigung im bestehenden Konflikt zu erzielen. Mediatoren und Mediatorinnen agieren also als unvoreingenommene, neutrale Vermittler zwischen den beteiligten Parteien und unterstützen sie dabei, konstruktiv und respektvoll miteinander zu verhandeln. Eine Mediation ist ein freiwilliges Verfahren und setzt die Bereitschaft beider Parteien voraus, gemeinsam an einer Konfliktlösung zu arbeiten.

Für wen eignet sich eine Mediation?

Es gibt viele Anwendungsbereiche, in denen Konflikte durch eine Mediation aufgelöst werden können. Zu den häufigsten Fällen gehören
  • Trennung oder Scheidung
  • Erbschaften
  • innerfamiliäre Spannungen
  • Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern
  • Streitigkeiten unter Nachbarn
  • Konflikte am Arbeitsplatz
Auch im Strafrecht kann mit Hilfe einer Mediation unter Umständen eine außergerichtliche Einigung zwischen Opfer und Täter erreicht werden. Der sogenannte Täter-Opfer-Ausgleich schafft Raum für eine persönliche Begegnung, bei der sich Opfer und Täter im Beisein eines Mediators gegenseitig die Möglichkeit geben, das eigene Empfinden wie Leid oder Bedauern zum Ausdruck zu bringen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann dabei helfen, das Vorgefallene zu verarbeiten und eine angemessene und zufriedenstellende Wiedergutmachung zu vereinbaren.

Möchten Sie einen Konflikt durch Mediation lösen oder haben Sie Fragen dazu? Dann vereinbaren Sie gern ein Erstgespräch, in dem wir Ihr Anliegen gemeinsam besprechen. Nutzen Sie hierfür einfach das Kontaktformular oder rufen Sie mich an!