1. Neues E-Health-Gesetz

Zum 01. Oktober 2016 treten Neuerungen in Kraft, die vor allem Patienten betreffen, die auf Medikamenteneinnahmen angewiesen sind. So sieht das neue Gesetz einen sogenannten Medikationsplan vor. Dieser Medikationsplan betrifft vor allem gesetzlich Krankenversicherte, die regelmäßig 3 oder mehr, durch Ärzte verordnete , Medikamente einnehmen.

Die Erstellung des Medikationsplans erfolgt durch die Ärzte, eine regelmäßige Aktualisierung kann durch die Apotheker unterstützt werden.

Ziel des Medikationsplans soll vor allem sein, falsche Kombination lebenswichtiger Medikamente zu verhindern und die richtige zeitliche Einnahme zu gewährleisten.

Vor allem für ältere Patienten soll der Medikationsplan eine Erleichterung darstellen, mit dessen Hilfe Wechselwirkungen von Medikamenten auf ein Minimum reduziert werden sollen.

Gleichzeitig soll diese Neuerung auf zum Aufbau einer Datenbank dienen, die Auskunft über die Dosierung von Arzneimitteln geben soll. Bis zum Jahr 2018 wird es den Medikationsplan zunächst in ausgedruckter Form geben. Ab 2018 soll er dann als abrufbares Dokument auf der elektronischen Gesundheitskarte verfügbar sein.

2. Änderungen für Arbeitnehmer: Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen in Zukunft gelockert

Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussklauseln, in denen vor allem der Ausgleich von Überstunden sowie variable Vergütungsmodelle geregelt sind. In der Regel ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Ansprüche innerhalb einer festgelegten Frist in schriftlicher Form anzumelden, da die Ansprüche ansonsten verfallen.

In Zukunft soll es zu einer Lockerung kommen, sodass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Ansprüche nicht mehr in Briefform mit Unterschrift anmelden müssen, sondern dies auch bequemer per E-Mail oder Fax erledigen können.

Arbeitsverträge, die vor dem 01. Oktober 2016 ausgestellt wurden, bleiben von der Änderung unberührt. Sollte es jedoch nach dem 01. Oktober zu einem neuen oder einer Änderung des bestehenden Arbeitsvertrag kommen, wird eine Anpassung der jeweiligen Passagen zu Ausschlussklauseln notwendig.

Diese Neuerung fällt unter die Änderungen der AGBs, die ab dem 01.Oktober greifen. Nach Paragraph 309 Nr.13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs werden Arbeitsverträge ebenfalls mittels des Gesetzes geregelt.

3. Neue AGBs: So schützen Sie sich als Gewerbetreibende vor der Abmahnfalle

Die Änderungen der AGBs sind nicht nur für Arbeitnehmer, sondern ebenso für Gewerbetreibende wichtig. Um auf dem aktuellsten Gesetzesstand zu sein, sollten auch Betreiber eines Internetshops ihre AGBs aktualisieren. Zukünftig darf Kunden nicht mehr gezwungen werden, eine Reklamation oder ähnliches ausschließlich in brieflicher Schriftform durchzuführen. Mithilfe einer Anpassung der AGBs, können Sie sich so vor Abmahnungen schützen.