Zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen und der Flexirente, hat der Bundestag in der letzten Woche zwei neue Gesetze beschlossen, um die Situation vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern.

Demnach soll die in den letzten Jahren vielfach ausbeutende Leiharbeit wieder verstärkt auf ihre eigentliche Funktion zurückgeführt werden. Das bedeutet, dass beispielsweise zur Abdeckung hoher Auftragslage, kurzfristig Arbeitskräfte eingestellt werden können. Diese zusätzlichen Einstellungen sollen allerdings auf maximal 18 Monate begrenzt werden. Außerdem soll nach 9 Monaten die gleiche Bezahlung, wie die, der Stammbelegschaft erfolgen. Falls es zu Abweichungen kommen soll, sind diese durch tarifvertragliche Vereinbarungen möglich. Zukünftig dürfen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter nicht mehr aus Streikbrecher eingesetzt werden. Zusätzlich soll die sogenannte „Vorratsverleiherlaubnis“ abgeschafft werden. Daraus folgt, dass es nicht mehr möglich sein wird zweifelhafte Werkverträge nachträglich umzudeklarieren und damit zu legalisieren.

Zur Unterstützung von Beschäftigten wurde außerdem das Flexi-Rentengesetz beschlossen. So sollen Beschäftigte in Zukunft ihr Rentenalter in einem gesünderen und fitteren Zustand erreichen. Dieser gesündere Zustand soll vor allem durch Prävention, Rehabilitation und Nachsorge erreicht werden. Zukünftig soll es ab dem 45. Lebensjahr einen berufsbezogenen individuellen Gesundheitscheck geben, um frühzeitig den Bedarf von Prävention oder Rehabilitation erkennen zu können und dementsprechende Maßnahmen angeboten werden können. Bei einer Expertenanhörung im Bundestag fand diese geplante vorsorgende Sozialpolitik große Zustimmung.

Zur gleichen Zeit kann der Renteneintritt in Zukunft durch Teilrenten flexibler und individueller gestaltet werden und wird somit schon früher attraktiver. Ab dem 63. Lebensjahr wird des zukünftig möglich sein, stufenlos eine Teilrente zu wählen. Das bedeutet, dass jeder selbst über den Umfang der Teilrente und Teilerwerbstätigkeit bestimmen kann.

Die Hinzuverdienstgrenzen sollen durch ein einfacheres Anrechnungsmodell ersetzt werden. Weiterhin ist ein Zuverdienst von 6300 Euro pro Jahr anrechnungsfrei. Alles darüber hinaus wird mit 40 Prozent auf die jeweilige Rente angerechnet.

Somit kann der Übergang in die Rente zukünftig schrittweise erfolgen und individuell passend zur eigenen Lebenssituation geplant werden.