Es gibt viele Fälle, in denen Sie als Geschädigter Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen können. Darunter fallen z.B.:
– sämtliche Arten von Unfällen
– medizinische Komplikationen
– Ärztepfusch / Falsch-Behandlung
– tätliche Auseinandersetzungen
– usw.
Je nach Fall können unterschiedliche Rechtsansprüche zum Tragen kommen.
Diese gliedern sich auf in:
– Schmerzengsgeld
– Haushaltsführungsschäden
– Erwerbsschäden
– vermehrte Bedürfnisse oder
– Angehörigenschmerzensgeld
Um Ihrem individuellen Fall gerecht werden zu können, empfehle ich vorab einen telefonischen Kontakt. Benutzen Sie hierzu einfach meinen kostenlosen Rückruf-Service, ich rufe Sie gerne an!