Verkehrsstrafrecht

Grundsätzlich betrifft das Verkehrsstrafrecht alle Teilnehmer des Straßenverkehrs. Das Verkehrsstrafrecht ist nicht nur beschränkt für Kraftfahrzeuge gültig, sondern kann in Ausnahmesituationen von Straftatbeständen des Verkehrsstrafrechts auch für Radfahrer und Fußgänger gültig sein.

Besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße werden durch die Anwendung des Verkehrsstrafrechts unter Strafe gestellt. Mit einer Strafe belegt werden soll derjenige, der rechtswidrig und schuldhaft einen Straftatbestand verwirklicht hat. Im Gegensatz zum Ordungswidrigkeitenverfahren, in dem Verstöße mit einem Bußgeld oder Verwarnungsgeld als eine Art „Denkzettel“ geahndet werden, stellt eine Strafe durch das Verkehrsstrafrecht eine deutlich strengere Sanktion dar.

Im Verkehrsstrafrecht gibt es verkehrsspezifische Straftatbestände, die im Strafgesetzbuch (StGB), im Straßenverkehrsgesetz (StVG), im Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) u.a. geregelt sind. Neben einer Geldstrafe sieht das Verkehrsstrafrecht im Zusammenhang mit Straftaten im Straßenverkehr auch die Freiheitsstrafe vor, die bis zu zehn Jahre betragen kann. Außerdem kann das Gericht die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen.

Der häufigste Straftatbestand im Verkehrsstrafrecht ist die Trunkenheit im Straßenverkehr gem. §316 StGB. Dieser Tatbestand bedeutet das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Führt eine Person also im Zustand der absoluten oder relativen Fahruntüchtigkeit ein Fahrzeug, macht diese sich strafbar.

Weitere häufige verkehrsrechtliche Straftatbestände sind außerdem:

• Gefährdung des Straßenverkehrs § 315 c StGB
• Fahrerflucht § 142 StGB
• Vollrausch § 323 a StGB
• Nötigung § 240 StGb
• Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG
• Fahren ohne Pflichtversicherung § 6 PflVersG
• Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB
• Kennzeichenmissbrauch § 22 StVG

 

Sie haben Fragen oder benötigen Rechtsbeistand? Ich rufe Sie gerne an!
Benutzen Sie jetzt den kostenlosen Rückruf-Service oder senden Sie mir Ihre Anfrage über das Kontaktformular.