Ordnungswidrigkeitsrecht

Das Ordnungswidrigkeitsrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts. Alle Rechtsinhalte, die mit einer Ordnungswidrigkeit zusammenhängen, bezeichnet man mit dem Begriff Ordnungswidrigkeitsrecht. Eine Ordnungswidrigkeit ähnelt einer Straftat, stellt aber im Vergleich zur Straftat einen weniger schwerwiegenden Rechtsverstoß dar. Daher werden Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitsrecht nur mit einer Geldbuße geahndet. Die Bemessung der Geldbuße richtet sich im jeweiligen Einzelfall nach dem sachlichen Gehalt, der Schwere des Verstoßes, dem Vorwurf an den Täter und auch nach besonderen persönlichen Umständen des Täters. Ebenso spielen bei der Beurteilung zur Bemessung der Geldbuße die Beeinträchtigung des geschützten Interesses und der Gefährdungsgrad eine Rolle. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und zahlreiche weitere Gesetze wie unter anderem die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Gewerbeordnung (GO), bilden die Rechtsgrundlage für das Ordnungswidrigkeitsrecht.
Generell ist zwischen dem materiellen und formellen Ordnungswidrigkeitenrecht zu unterscheiden.

Materielles Ordnungswidrigkeitenrecht
Das materielle Ordnungswidrigkeitenrecht untergliedert sich in einen allgemeinen und einen besonderen Teil. Vorschriften, die generelle Aussagen zur Ordnungswidrigkeit enthalten, befinden sich im allgemeinen Teil. Hierzu zählen beispielsweise die Verantwortlichkeit und die Bemessung der Geldbuße. Alle Tatbestände, die für eine Ordnungswidrigkeit vorausgesetzt werden, fallen unter das besondere materielle Ordnungswidrigkeitenrecht. Hier finden sich in speziellen Gesetzen, die den jeweiligem Rechtsbereich regeln, Merkmale wann und wodurch man eine Ordnungswidrigkeit begeht.
Beispiele:
• Verkehrsordnungswidrigkeiten sind im StVG und in der StVO geregelt
• Arbeitsrechtliche Tatbestände finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Arbeitszeitgesetz (ArbSchG), im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArnSchG)
• Strafprozessuale Verstöße in der Strafprozessordnung (StPO)

Formelles Ordnungswidrigkeitenrecht
Im formellen Ordnungswidrigkeitenrecht wird bestimmt, wie die Aufklärung einer Ordnungswidrigkeit abläuft. Dort ist geregelt wann und wie eine Geldbuße angeordnet und durchgesetzt werden kann. Zusätzlich ist im formellen Ordnungwidrigkeitenrecht auch geregelt, wann und wie gegebenenfalls zusätzlich zur Geldbuße Nebenfolgen (z.B. Fahrverbot) angeordnet und durchgesetzt werden können. Falls im Ordnungswidrigkeitenrecht keine passenden Regelungen enthalten sein sollten, sind die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend gültig.
Das Bußgeldverfahren ist dreistufig aufgebaut:

1. Durch die Verwaltungsbehörde wird das sogenannte Vorverfahren durchgeführt. Dieses Vorverfahren endet entweder mit dem Erlass des Bußgeldbescheides oder der Einstellung des Verfahrens.

2. Es kommt zum sogenannten Zwischenverfahren, sofern Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt worden ist. Dieses Zwischenverfahren wird von der Verwaltungsbehörde durchgeführt. Abhängig vom Ergebnis, zu dem die Behörde kommt, wird das Verfahren entweder durch die Weiterleitung der Rechtssache an die Staatsanwaltschaft oder durch die Rücknahme der Bußgeldbescheides beendet.

3. Mit der Weiterleitung der Rechtssache an die Staatsanwaltschaft ist die letzte Stufe des Bußgeldverfahrens erreicht. Das gerichtliche Verfahren wird eingeleitet.
Falls Kinder und Jugendliche Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitenrecht begehen, gelten für sie die Vorschriften des Jugendgerichtgesetzes.

 

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