Verkehrsunfall

Das Verkehrszivilrecht ist ein ganz wesentlicher Teil des Verkehrsrechts. Es regelt die Regulierung eines Verkehrsunfalls und dessen Folgen. Bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls gibt es viele Fragen zu klären.

Abhängig davon, ob bei einem Verkehrsunfall- egal ob eigen- oder fremdverschuldet- Sachschäden oder auch Personenschäden hervorgerufen wurden, ist die Vorgehensweise nach dem Verkehrsunfall unterschiedlich. Falls es zu Personenschäden gekommen sein sollte, ist es unabdingbar die Schwere der Verletzungen festzustellen und umgehend Hilfe zu rufen. Anschließend ist es wichtig festzustellen, wer an dem Verkehrsunfall beteiligt ist und die Personalien aller Beteiligten aufzunehmen. Im Hinblick auf die Beweissicherung ist es zudem immer ratsam den Verkehrsunfall durch die Polizei aufzunehmen zu lassen. Da im Verlauf der Abwicklung des Verkehrsunfalls immer wieder Unklarheiten oder Probleme mit der gegnerischen Versicherung auftreten können, kann die polizeiliche Ermittlungsakte oftmals zur Aufklärung sehr hilfreich sein. Durch die vollständige Beweissicherung sowohl durch die Polizei als auch durch einen Sachverständigen ist bei einem Nichtverschulden des Verkehrsunfalls gewährleistet, dass Ihnen als Geschädigtem, die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang gewährleistet werden können oder der Schaden vollständig erkannt und beseitigt werden kann.

Wichtig für Sie ist zu wissen, dass bei einem nicht von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfall nicht Sie, sondern die gegnerische Versicherung dazu verpflichtet ist, die Kosten eines Anwalts zu tragen. Dabei steht Ihnen als Geschädigter des Verkehrsunfalls die Wahl des Anwalts völlig frei. Zudem steht es Ihnen als Geschädigter eines Verkehrsunfalls frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zum Zweck der Beweissicherung und Ermittlung und Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenhöhe zu beauftragen. Die dabei entstehenden Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig.

Ihr durch den Verkehrsunfall beschädigtes Fahrzeug können Sie in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen. Falls Sie für die Dauer der Reparatur keinen Mietwagen benötigen, steht Ihnen als Geschädigtem statt des Mietwagens eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Höhe dieser Entschädigung ist abhängig vom Typ des Fahrzeugs.

Als Anwalt helfe ich Ihnen die durch den Verkehrsunfall entstandene Schäden an Ihrem Fahrzeug, weitergehende Sachschäden oder Schmerzensgeld für eventuell erlittene Verletzungen durchzusetzen.

Grundsätzlich ist es immer ratsam die Abwicklung des aus dem Verkehrsunfall entstandenen Schadens stets in Ihren eigenen Händen zu behalten. Oftmals wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung die vollständige Abwicklung des Unfallschadens angeboten. Durch dieses sogenannte „Schadenmanagement“ kann ein von Ihnen erwünschter unabhängiger Kfz-Sachverständiger ausgeschaltet werden, was ganz klar zu Ihrem Nachteil sein kann.

 

Sie haben Fragen oder benötigen Rechtsbeistand? Ich rufe Sie gerne an!
Benutzen Sie jetzt den kostenlosen Rückruf-Service oder senden Sie mir Ihre Anfrage über das Kontaktformular.